Strommarktöffnung
Am 23. März 2007 haben National- und Ständerat das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Änderung des Energiegesetzes verabschiedet. Das StromVG trat am 1. Januar 2008 in Kraft.
Stromversorgungsgesetz (StromVG)
Stichtag 1. Januar 2009
Mit dem StromVG wird der Elektrizitätsmarkt der Schweiz in zwei Etappen geöffnet. Ab 1. Januar 2009 können Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 Megawattstunden pro Verbrauchsstätte den Stromlieferanten frei wählen.
Die Netzbetreiber müssen das Netz für den Stromtransport gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Frühestens in fünf Jahren entscheidet das Parlament über eine vollständige Marktöffnung für alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten.
01.01.2014 - Vollständige Marktöffnung für alle Energiekunden mit freier Wahl des Stromlieferanten (sofern das Referendum nicht ergriffen wird)


